Auch nach der Mitteilung, dass die Bestrebungen Wolfgang Schäubles (CDU), das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum zum Abschuss von Passagiermaschinen zu unterlaufen, im Parlament an den Sozialdemokraten scheitern würden, reißt die Kritik nicht ab. So bezweifelt nach einem Bericht der Financial Times Deutschland unter anderem der Verfassungsrechtler Volker Epping die Verfassungsmäßigkeit der Pläne: „Die Ausrufung des Verteidigungsfalls nach dem Grundgesetz bewirkt nur, dass auf Bundesebene ein einfacheres Gesetzgebungsverfahren in Kraft tritt. Der Verteidigungsfall bedeutet nicht, dass die Grundrechte eingeschränkt werden – schon gar nicht das Grundrecht auf Würde. Auch wenn der Verteidigungsfall gelten würde, dürften nicht Zivilpersonen getötet werden, um andere zu schützen. […] Die Pläne des Innenministers werfen deshalb erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel auf.„
Dabei scheint Schäuble nicht der einzige zu sein, der das Urteil des höchsten deutschen Gerichts gern einfach ignorieren möchte. Im Gegensatz zu den anderen Fraktionen des Bundestages kann er sich dabei der Unterstützung der Unionsfraktion sicher sein. So äußert der stellvertretende Unionfraktionschef Wolfgang Bosbach gemäß FTD, dass ihm die Bedenken des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls egal sind: „Wir müssen die Rechtslage der Bedrohungslage anpassen.“ Und er erhöht demgemäß den Druck auf den Koalitionspartner: „Wenn die SPD Nein sagt, muss sie einen Vorschlag machen, wie sie die bisherige Schutzlücke ebenso wirkungsvoll schließen will.“ Will sagen: Wenn die SPD unseren Verfassungsbruch nicht mit tragen möchte, soll sie sich gefälligst einen eigenen einfallen lassen.
Es bleibt also die Hoffnung, dass die anderen Bundestagsfraktionen – insbesondere die sozialdemokratische – standhaft bleiben und weiterhin für eine rechtsstaatliche Betrachtung der Bedrohung stehen. Die Aussage von Dieter Wiefelspütz (SPD), dass nach Maßgabe des Bundesverfassungsgericht nur Maschinen abgeschossen werden dürften, die entweder unbemannt oder ausschließlich mit Terroristen besetzt sein, und dementsprechend der Vorstoß des Innenministeriums aussichtslos sei. Der Vorwurf des SPD-Verteidigungspolitikers Rainer Arnold, Schäuble wolle über dieses Gesetz den Weg für einen uneingeschränkten Einsatz der Bundeswehr im Innern frei machen, trifft den Kern der Angelegenheit.
Die FDP wendet sich gegen eine Militarisierung der Innenpolitik. So die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Gisela Pilz: „Die Innenpolitik ist kein Anwendungsfall des Kriegsvölkerrechts. Eine gesetzliche Abwägung ‚Leben gegen Leben‘ kann es nicht geben.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte die Abwägung „Leben gegen Leben“ bereits als grundgesetzwidrig verworfen. Unverständlich deshalb, warum ausgerechnet der Innenminister es dennoch um jeden Preis durchsetzten möchte.
Auch die Pilotengewerkschaft Cockpit wandte sich gemäß Bericht der Tagesschau klar gegen Schäubles Vorstellungen. Denn von Außen sei im Zweifel die Situation an Bord eines Flugzeuges gar nicht zu erkennen. Darüber hinaus seien auch durch einen Abschuss Menschen am Boden gefährdet.
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