Es gibt Bücher, die sind bereits veraltet, wenn Sie auf den Markt gelangen. Und es gibt solche, die scheinbar immer aktuell bleiben. John Stuart Mill ist mit „On Liberty“ aus dem Jahre 1859 solch ein Werk gelungen, welches von teilweise fast beängstigender Aktualität ist. Und darüber ist es als eines dieser schon aus der Schulzeit bekannten gelben Reclam-Heftchen zum Preis von 5 Euro in deutscher Übersetzung erhältlich.
Schon in der Einleitung denkt man, Mill schreibe über die aktuelle Situation in Deutschland, wo sich der Staat in immer mehr private Bereiche seiner Bürger einmischt. John Stuart Mill beantwortet die Frage, ob ein demokratisch legitimierter Staat das nicht im Gegensatz zu einem Staat ohne solch eine Legitimation dürfe mit entwaffnender Klarheit. So schreibt er unter anderem über die Tyrannei der Mehrheit:
[…] Die Meinung, daß das Volk es nicht nötig hat, seine Macht über sich selbst zu beschränken, mochte grundsätzlich richtig erscheinen, solange Volksregierung etwas war, wovon man nur träumte oder las, sie habe in ferner Vergangenheit bestanden. Diese Meinung wurde auch nicht wesentlich durch solche vorübergehenden Verirrungen wie die der Französischen Revolution gestört, deren Schreckenstaten das Werk eines widerrechtlich nach der Macht strebenden Klüngels waren und keinesfalls dem anhaltenden Wirken volkstümlicher Einrichtungen zuzuschreiben sind, sondern einem plötzlichen, krampfhaften Ausbruch gegen monarchistisch-aristokratische Willkürherrschaft. Im Laufe der Zeit breitete sich eine demokratische Republik über einen großen Teil der Erdoberfläche aus und machte sich als eines der mächtigsten Mitglieder der Gemeinschaft der Nationen bemerkbar. Wählbare und verantwortliche Regierungen wurden der Beobachtung und der Kritik unterzogen, die sich mit jeder bedeutenden Institution befaßt. Dabei wurde bemerkt, daß solche Ausdrücke wie „Selbstregierung“ und „die Macht des Volkes über sich selbst“ nicht der wahren Lage der Dinge entsprechen. Das Volk, welches die Macht ausübt, ist nicht immer dasselbe Volk wie das, über welches sie ausgeübt wird, und die „Selbstregierung“, von der geredet wird, ist nicht die Regierung jedes einzelnen über sich selbst, sonder jedes einzelnen durch alle übrigen. Überdies bedeutet der Wille des Volkes praktisch den Willen des zahlreichsten oder des Aktivsten seine Teile, nämlich der Mehrheit oder derjenigen, denen es gelingt, sich als die Mehrheit anerkennen zu lassen. Das Volk kann infolgedessen beabsichtigen, einen Teil der Gesamtheit zu bedrücken, und Vorsichtsmaßregeln dagegen sind ebenso geboten wie gegen jeden anderen Mißbrauch der Gewalt. Die Begrenzung der Regierungsgewalt über Einzelwesen verliert daher nichts von ihrer Dringlichkeit, wenn die Verwalter der Macht weiterhin der Gemeinschaft, d.h. ihrer stärksten Partei, regelrecht verantwortlich sind. Diese Betrachtungsweise, die sich ebenso der Intelligenz der Denker wie der Tendenz derjenigen wichtigen Klassen europäischer Gesellschaft empfiehlt, deren reellen oder vermeintlichen Interessen die Demokratie feindlich ist, hat sich ohne Schwierigkeiten durchgesetzt und in politischen Theorien wird nun die „Tyrannei der Mehrheit“ allgemein unter die Übel gerechnet, gegen welche die Gesellschaft auf der Hut sein muß.
Gleich anderen Tyranneien wurde anfangs – und im allgemeinen heute noch – die Tyrannei der Mehrheit hauptsächlich gefürchtet, als sie sich der behördlichen Maßnahmen bediente. Aber nachdenkliche Leute bemerkten, daß, wenn die Gesellschaft selbst der Tyrann ist – die Gesellschaft als Gesamtheit der Einzelwesen, die sie zusammensetzt genommen –, die Mittel der Tyrannei nicht auf die Maßnahmen beschränkt sind, die sie mit Hilfe ihrer politischen Beauftragten verwirklichen kann. Die Gesellschaft kann ihre eigenen Erlasse ausführen und tut es auch; und wenn sie unvernünftige Befehle statt richtiger erläßt oder sich überhaupt in Dinge mischt, die sie nichts angehen, dann über sie eine soziale Tyrannei aus, fürchterlicher als viele andere Arten politischer Bedrückung. Denn obwohl sie gewöhnlich durch so strenge Strafen nicht aufrechterhalten wird, läßt sie doch weniger Möglichkeiten zu entwischen, da sie viel tiefer in das private Leben eindringt und die Seele selbst versklavt. Schutz gegen die Tyrannei der Behörde ist daher nicht genug, es braucht auch Schutz gegen die Tyrannei des vorherrschenden Meinens und Empfindens, gegen die Tendenz der Gesellschaft, durch andere Mittel als zivile Strafen ihre eigenen Ideen und Praktiken als Lebensregeln denen aufzuerlegen, die eine abweichende Meinung haben, die Entwicklung in Fesseln zu schlagen, wenn möglich die Bildung jeder Individualität, die nicht mit dem eigenen Kurs harmoniert, zu verhindern und alle Charaktere zu zwingen, sich nach ihrem Modell zu formen. Es gibt eine Grenze für die rechtmäßige Einmischung öffentlicher Meinung in die persönliche Unabhängigkeit, und diese Grenze zu finden und gegen Übergriffe zu schützen, ist für eine gute Verfassung der menschlichen Angelegenheiten ebenso unerläßlich wie Schutz gegen politische Willkür.
(John Stuart Mill, „Über die Freiheit“, 1974, Reclam Universal-Bibliothek, ISBN 978-3-15-003491-0, S. 8 ff.)
Denken Sie einmal darüber nach. Die anschließende Anwendung Ihrer Gedanken auf unser Gesellschafts- und Staatssystem ist übrigens ausdrücklich gewünscht und – wie Sie schnell einsehen werden – mehr als angebracht und sinnvoll.