Es gibt viele Aspekte, die bei der aktuellen Diskussion um die mögliche Einführung eines Rauchverbots einer genaueren Betrachtung würdig wären. Doch ich will hier im wesentlichen nur einen einzigen Punkt beleuchten, und zwar den der Zuständigkeit.
Die Bestrebungen zur Einführung eines bundesweiten Rauchverbots in öffentlichen und halböffentlichen Räumen wurden ja ursprünglich auf Bundesebene angestoßen. Besonders brisant ist hierbei die Diskussion um bestimmte halböffentliche Räume, wie beispielsweise Gaststätten, Schankwirtschaften oder Bars. Beachtenswert ist dabei der Ansatz der Diskussion, dass die Gäste dieser Etablissements vor den Gefahren des Tabakqualms zu schützen seien. Ganz so, als ob diese zwangsweise dort verkehrten und nicht als Konsumenten die Macht hätten, diejenigen Orte mit Abwesenheit und Umsatzverlust zu strafen, deren Besitzer nicht selbst dafür sorgen, dass man dort in angenehmer Atmosphäre speisen und trinken kann. Das ist typisch deutsch – der Staat will regeln, was auch der Einzelne regeln kann.
Im Bistro (Bild: pixelquelle.de)
Nicht diese Einsicht allerdings führte auf Bundesebene dazu, dass man von der Einführung des Tabakverbots Abstand nahm. Nein, es war die Tatsache, dass bei diesem Argumentationsansatz die Verantwortung für die Einführung eines Rauchverbots bei den Ländern lag. Der Bund hätte ein solches Verbot nur einführen können, wenn es um den Schutz der Mitarbeiter in der Gastronomie an ihrem Arbeitsplatz gegangen wäre. So wurde also das Verfahren „folgerichtig“ auf die Länderebene übertragen, die jetzt um den Schutz der Gäste in der Gastronomie vor den Belastungen des Tabakkonsums ringen.
Und genau hier sollte man sich die Absurdität der Diskussion bewusst machen: Die Gäste, die sich dem Tabakqualm durch Konsumverweigerung an den entsprechenden Orten selbst zur Wehr setzen können, sollen durch Einmischung des Staates geschützt werden – auf Landesebene. Die Mitarbeiter der Gaststätten allerdings, die eigentlich den Anspruch hätten, wie alle anderen Arbeitnehmer vor unzumutbaren Gesundheitsbelastungen am Arbeitsplatz geschützt zu werden, werden vom Gesetzgeber allein gelassen – denn hier hätte die Gesetzgebung durchaus auf Bundesebene erfolgen können.
Und so entsteht eine Diskussion, die an Abstrusität kaum noch zu überbieten ist, in welcher verschiedene Interessen mit vorgeschobenen Argumenten aufeinander prallen und wo die Politik zu allem Überfluss mit den falschen Argumenten um eine vielleicht richtige Lösungen ringt. Es gibt nur einen Grund, ein Rauchverbot einzuführen: wenn sich die Betroffenen selbst nicht entsprechend wehren können. Alles andere können, sollen und müssen selbständige und mündige Staatsbürger in eigener Verantwortung ohne staatliche Einmischung regeln. Und genau deswegen ist die aktuelle Diskussion ebenso falsch wie verlogen, auch wenn sie schlussendlich vielleicht zu einem richtigen Ergebnis führt.