Mrz 022007
 

Peng! Das hätte ich im Leben nicht erwartet, dass ich bei einem wirklich wichtigen Thema der CSU einmal zustimmen würde. Ich einer Meinung mit – ja, ja – Markus Söder! Wie konnte das denn passieren?

Die Netzeitung berichtet heute unter der Überschrift „Der CSU-Generalsekretär läuft Amok“ über die Vorbehalte der CSU gegen die Eckpunkte der Bundesregierung für die Grüne Gentechnik. Und natürlich hat meine Leib- und Magenpartei darauf reagiert – wie immer falsch, wenn es um Gentechnik geht:

Für die FDP steht damit fest: Die Christsozialen sind nicht regierungsfähig – zumindest nicht mit einem Generalsekretär Söder.

Und weiter:

Die FDP hat mit Empörung auf Äußerungen von CSU-Generalsekretär Markus Söder zur Grünen Gentechnik reagiert. „Der CSU-Generalsekretär läuft Amok“, sagte die Gentechnikexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, Christel Happach-Kasan, auf Netzeitung.de.

Söder hatte sich im „Tagesspiegel“ für ein Moratorium beim kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ausgesprochen, weil ihm vor allem die Abstandsflächen „noch zu gering“ seien. „Damit disqualifiziert er [Söder; d. Red.] sich und die gesamte CSU auch in diesem wichtigen Innovationsbereich“, sagte die FDP-Genexpertin.

Während sich also GesundheitsLandwirtschaftsminister Seehofer – ebenfalls von der CSU – bemüht, auf Weisung von Angela Merkel dafür zu sorgen, dass gentechnisch veränderte Pflanzen leichter angebaut werden können, gibt der Söder den typischen bayrischen Hardliner. Die Netzeitung weiter:

Ob Seehofer sich mit seinen Vorschlägen durchsetzen kann, ist mehr als ungewiss. Denn mit CSU-Generalsekretär Söder hat er einen der vehementesten Gentechnikgegner gegen sich. Söder ist so radikal, dass er Forderungen erhebt, die quasi das Ende der Gentechnik besiegeln könnten. Im vergangenen Jahr hatte er schon ein fünfjähriges Moratorium für den kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und einen Sicherheitsabstand zwischen Feldern von mehr als 200 Metern verlangt. In der kleinräumigen Agrarlandschaft Bayerns kommt das einem Gentechnikverbot gleich.

Respekt, Herr Söder! Sie werden mir zwar deswegen nicht gleich sympathisch, aber es ist schön zu sehen, dass Sie wohl für die richtigen Dinge zumindest ebenso kompromisslos streiten wie für die falschen.

Frau Happach-Kasan ist leider in diesem Zusammenhang wie auch beim Thema Atomkraft auf einer völlig falschen Spur. Vielleicht schafft Sie es ja tatsächlich einmal, mir zu erklären, was an der Gefährdung meiner körperlichen Unversehrtheit durch atom- und gentechnische Risiken so wahnsinnig liberal sein soll.

Nach meinem liberalen Weltbild muss das Ausleben wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Freiheit nämlich immer dort ein Ende finden, wo andere in ihren Rechten dadurch beeinträchtigt werden. Und ich dachte bisher immer, dass ein Recht auf körperliche Unversehrtheit zu diesen Rechten gehört. Also mein Recht, selbst zu entscheiden, ob ich ohne Entscheidungsmöglichkeit gentechnisch denaturierten Fraß in mich hineinstopfen muss, oder frei entscheiden darf, was bei mir auf den Teller kommt. Daraus resultiert, dass gentechnisch veränderte Nahrungsmittel andere nicht verändern oder per Durchmischung kontaminieren dürfen.

Mrz 022007
 

Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhard Baum hat es wieder getan. Dieses Mal hat er nach einer Meldung von heise online Verfassungsbeschwerde gegen die gesetzliche Möglichkeit zur Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen eingelegt. Das er dabei gegen ein vom Innenminister Ingo Wolf (ebenfalls FDP) eingebrachtes und bis heute intensiv verteidigtes Gesetz vorgeht, ist nur folgerichtig:

Das NRW-Gesetz erlaube den heimlichen Datenangriff ohne richterliche Zustimmung und nachträgliche Überprüfung oder Information des Betroffenen, betonte Baum. Das Gesetz verstoße gleich gegen drei Grundrechte: Die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Garantie eines effektiven Rechtsschutzes. Baum kritisierte auch die Beibehaltung des Großen Lauschangriffs in NRW: Damit werde das Urteil der Bundesverfassungsrichter zum Lauschangriff bewusst ignoriert.

Ingo Wolf hingegen will einfach nicht einsehen, dass er die Verfassung mit dem von ihm verantworteten Gesetz mit Füßen tritt:

Wolf hatte nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs bereits betont, er lehne heimliche Online-Durchsuchungen von privaten Computern durch Polizei und Staatsanwaltschaft ab. Als „Ausnahme-Instrument“ müsse aber dem Verfassungsschutz auch die heimliche PC-Suche erlaubt sein, begründete er die Neuerungen im NRW-Verfassungsschutzgesetz.

Wie man diese Argumentation logisch zu einem Strang verknüpft, der dann noch einen Funken eines liberalen, rechtsstaatlichen Gesellschaftsmodells enthält, wird wohl auf ewig ein Geheimnis des Ministers aus Nordrhein-Westfalen bleiben.