Wer wirklich eine Verbesserung der Kinderbetreuung will, …

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Mai 232007
 

… wird in der nächsten Sitzung des schleswig-holsteinischen Landtags dem FDP-Antrag zustimmen:

Antrag der Fraktion der FDP:

Angebote für Kinder unter drei Jahren in Kindertagesstätten

Der Landtag wolle beschließen:

Der Schleswig-Holsteinische Landtag spricht sich dafür aus, im Zuge der Bereitstellung von Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren in Kindertagesstätten die bisher in Schleswig-Holstein geltenden Regelungen zu den Gruppengrößen und zum Fachkraft-Schlüssel für altersgemischte Gruppen entsprechend den Vorgaben in § 11 Absatz 3 und § 15 Absatz 2 der Kindertagesstättenverordnung beizubehalten. Eine Abkehr von diesen Standards würde weder dem besonderen Betreuungsbedarf für Kinder im Alter unter drei Jahren noch den gestiegenen Anforderungen an die altersgemäße Förderung von Bildungsprozessen, kindgerechter Erziehung und Betreuung der drei- bis sechsjährigen Kinder in solchen altersgemischten Gruppen gerecht werden. Der Landtag fordert die Landesregierung deshalb auf, auf die im Entwurf einer neuen Kindertagesstättenverordnung vorgesehene Änderung der Regelungen für altersgemischte Gruppen zu verzichten.

Die geplante Kita-Verordnung der Landesregierung, die vorsieht, die Standards zu senken um darüber womöglich die Betreuungsangebote für Kleinkinder auszubauen, ist eine „Verschlimmbesserung“ und eine für die „Große Koalition“ in Kiel typische Mogelpackung. Schlussendlich nützen Kitas als reine Verwahranstalten, die weder einem zeitgemäßen Betreuungsanspruch noch ihrem Bildungsauftrag gerecht werden, den Familien und ihren Kindern nicht.

Bereits in den letzten Jahren stiegen die Anforderungen an die Kita-Mitarbeiter(innen) permanent, Dokumentationspflichten gingen auf Kosten der Zeit für die Arbeit mit den Kindern. Doch das, was die Landesregierung hier plant, geht weit darüber hinaus. Besonders Kleinkinder benötigen in der Kita viel Zeit und Zuwendung. Dieses ist nur dann möglich, wenn man den Erzieher(inne)n die entsprechende Zeit dafür einräumt. Wenn CDU und SPD den eingeschlagenen Weg konsequent so weiter gehen, benötigen wir in wenigen Jahren womöglich keine „Problemfamilien“ für verhaltensauffällige Kinder mehr. Dann reicht es womöglich, die Kinder in einer Kita unterzubringen. Denn ewig können die Mitarbeiter(innen) die Absenkung der Standards nicht mehr mit eigenem Engagement kompensieren.

Allein: Mir fehlt auch in diesem Falle der Glaube, dass es CDU und SPD tatsächlich um die Sache geht. Hier geht es darum, mit Alibipolitik kurzfristig „Erfolge“ zu feiern, auch wenn man damit langfristig Schaden anrichtet. Und so wird dieser Antrag der FDP wohl keine Mehrheit finden, weil er schlicht aus der falschen Ecke kommt und eine wirkliche Verbesserung der Betreuungssituation für Familien Gegenstand von Sonntagsreden bleiben wird. Die kosten nämlich kein Geld.

 Veröffentlicht von am 23. Mai 2007 um 17:32

Mogelpackung Grundgesetzänderung

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Mai 232007
 

Das haben sich die Politiker der „Großen Koalition“ ja wieder prima zurecht gelegt: Das Grundgesetz soll erweitert werden. Die Netzeitung berichtet (ebenso wie heise online und golem.de) darüber:

Und Wiefelspütz begründet seine Überlegungen damit, dass das Internet ein „neuer Raum“ sei – „die vierte Dimension, eine Welt in der Menschen leben, lieben, sich wirtschaftlich betätigen“. Diese Welt sollte sich daher auch im Grundgesetz wiederfinden – als ein „Raum der Freiheit“, wie der SPD-Politiker betont.

Wolfgang Schäuble

Der Innenminister als Verfassungsfeind? (Bild: pixelio.de)

Das hört sich doch erst einmal alles ganz prima an, jedenfalls bevor man anfängt darüber nachzudenken oder die Artikel zuende zu lesen. Beim ersten Nachdenken stellt sich dann doch bereits die Frage, welcher Aspekt der Internetnutzung so speziell und unterschiedlich vom Leben außerhalb des Netzes ist, dass er nicht von den bestehenden Grundrechten abgedeckt ist und besonders geregelt werden müsste. Mir fällt da auf Anhieb keiner ein.

Wie man beim Weiterlesen bemerkt: Den Vertretern der Regierungskoalitionen auch nicht! Es geht ihnen vielmehr darum, durch die kalte Küche eine Grundgesetzänderung für die Ermöglichung der Online-Durchsuchung zu erreichen. So schreibt beispielsweise golem.de:

Die SPD geht in ihren Plänen von den Freiheitsrechten aus, die Union hingegen von der entgegengesetzten Seite der Sicherheitspolitik: „Unser Ansatzpunkt ist die aktuelle Frage der Online-Durchsuchung“, sagt Göbel. Denn zum Eingriff in ein Grundrecht – wie bei der in der großen Koalition umstrittenen Online-Durchsuchung – muss zunächst einmal definiert sein, um welches Grundrecht es sich dabei eigentlich handelt.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will den Artikel 13 Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung) auf den Computer ausweiten – damit könnte die Online-Durchsuchung verfassungsrechtlich abgesichert werden.

Das ganze Gerede über die Einführung neuer Grundrechte ist damit praktisch ein Trojanisches Pferd, welches zur Abschaffung von Grundrechten genutzt werden soll. Für wie blöd wollen uns die Vertreter der „Großen Koalition“ eigentlich noch verkaufen?

 Veröffentlicht von am 23. Mai 2007 um 10:37