Man könnte fast vermuten, dass Wolfgang Schäuble die Strategie verfolgt, das Bundesverfassungsgericht durch übermäßige Arbeitszuweisung in die Arbeitsunfähigkeit zu treiben – unterstützt von SPD-Abgeordneten, die sich vor ihrer eigenen Verantwortung drücken wollen und CDU-Abgeordneten, denen rechtsstaatliche Zustände schon immer überwiegend egal waren. Nun muss das Bundesverfassungsgericht sich absehbar mit der Vorratsdatenspeicherung auseinander setzen, auf deren Daten die CDU-Ministerpräsidenten allen denen, die eine Verletzung von Schutzrechten vorschieben, unkontrollierten Zugriff gewähren möchte. Bundesinnenministerin Zypries heuchelt wie üblich Widerstand.
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In der letzten Zeit bin ich von der Qualität der Artikel im Online-Angebot der Zeit selten wirklich angetan. Doch heute habe ich einen Artikel des ehemaligen Verfassungsrichters Dieter Grimm unter dem Titel „Aus der Balance“ gefunden. Ich hatte erst vor, die wesentlichen Passagen hier zu zitieren. Vergeblich – der Artikel ist eine einzige wesentliche Passage! Deswegen hier nur kurz der Teaser der Zeit:
Im Kampf gegen den Terrorismus läuft der Staat Gefahr, die Freiheit der Sicherheit zu opfern. Eine Antwort auf Wolfgang Schäuble
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Es ist einfach abstoßend!
Ich finde Gewaltspiele eklig, sie reizen mich kein bisschen. Ich kann auch nicht ausschließen, dass sie Jugendliche negativ beeinflussen. Was ich aber viel ekliger und abstoßender finde, ist, wie Gutmenschen wieder einmal in bevormundender Weise anderen Menschen vorschreiben wollen, wie sie gefälligst ihr Leben zu führen haben. Über Stefan Niggemeier stieß ich heute auf folgendes YouTube-Video:
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Ihr hasst euch wie die Pest!
Diese Aussage war der Reißer der Rede von Guido Westerwelle in der Generaldebatte zum Haushalt 2008. Ich bin mir sicher, dass ich bin der blinden Huldigung unseres Bundesvorsitzenden wirklich unverdächtig bin. Aber diese Rede ist von vorn bis hinten gut – und vor allem: Sie beschreibt die Wirklichkeit in unserem Land.
Gestern las ich im Anti-Terror-Blog folgendes:
Der FDP hingegen passt es nicht, dass man jemanden nur als Terroristen verfolgen kann, wenn er auch eine terroristische Absicht verfolgt, wie sie sofort im Anschluss verlautbaren ließ [6]:
Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits in der 15. Wahlperiode davor gewarnt, terroristische Straftaten zu verharmlosen. Die Tatbestände der so genannten gemeingefährlichen Straftaten sind im Rahmen des § 129a StGB nur noch dann strafbar, wenn zugleich eine terroristische Absicht und eine erhebliche Schädigungseignung festgestellt werden kann. Die Folge ist, dass extremistische Gruppen, die sich darauf konzentrieren, Gewalt gegen Sachen anzuwenden, nicht mehr als terroristische Vereinigungen zu verfolgen sind.
Vielleicht ist die FDP doch der richtige Koalitionspartner für Bundeskanzler Wolfgang Schäuble nach der nächsten Bundestagswahl.
Und mein erster Gedanke war: Welch Polemik!
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