Apr 182008
 

… möchte einem im Halse stecken bleiben. Nach einer Mitteilung des Kölner Stadtanzeigers soll Dieter Wiefelspütz, der innenpolitische Sprecher der SPD (Warum werden solche Ämter eigentlich bei den Sozialdemokraten nicht endlich einmal nach Fachkompetenz vergeben?) erklärt haben, er halte eine Klage gegen das BKA-Gesetz für unberechtigt. Weiterhin soll er sich folgendermaßen geäußert haben:

Ich persönlich rechne damit, dass die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf mit großer Mehrheit verabschieden werden. Der Entwurf ist ausgewogen. Ich bin mit dem Ergebnis gut zufrieden.

Natürlich kann man mit dem Entwurf zufrieden sein, wenn man auf die Bürgerrechte in diesem Lande anerkanntermaßen keinen gesteigerten Wert legt. Vielleicht möchte Herr Wiefelspütz auch lediglich sagen:

Der Gesetzentwurf trägt deshalb nach unserer Auffassung nicht den Makel der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit auf der Stirn wie beispielsweise die Vorschläge aus dem Innen- bzw. Verteidigungsministerium zur Online-Durchsuchung, zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren über die Vorschriften des Art. 35 Abs. 2, 3 GG hinaus oder gar zur Neuauflage eines Luftsicherheitsgesetzes. Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.

Also muss wohl Karlsruhe der so genannten „Großen Koalition“ wieder einmal erklären, wo das Grundgesetz dem Staat zu Recht Grenzen setzt. Ich stelle hier dann auch einmal die Frage nach der Intelligenz der schwarz-roten Innenpolitiker. Intelligenz ist bekanntlich die Fähigkeit, einen Fehler wieder zu erkennen, wenn man in ein zweites Mal begeht.

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