Okt 072008
 

Die Bundeswehr ist zur Verteidigung der Bundesrepublik nach Außen vorgesehen. In der Vergangenheit gab es bereits mehrere Versuche, einen Einsatz der Bundeswehr auch im Inneren unseres Landes außer bei Hilfseinsätzen zuzulassen. Dazu gehörte unter anderem der unselige Versuch, die Möglichkeit zu schaffen, im Falle eines Anschlagsverdachts mit einem Passagierflugzeug, dieses präventiv durch die Luftwaffe abschießen zu lassen. Im Schatten der Bankenkrise wird jetzt ein neuer Versuch unternommen. Noch kann diese Verfassungsaufweichung gestoppt werden.

Unter dem Titel „Liberale könnten Bundeswehr-Einsatz im Inneren kippen“ berichtet Spiegel Online darüber, dass die FDP im Bundesrat den Vorstoß der so genannten „Großen Koalition“ stoppen kann. Die Aussagen im Artikel machen Hoffnung, dass diejenigen, die sich den militaristischen preußischen Obrigkeitsstaat zurück wünschen, noch lange nicht am Ziel sind:

Ein erstes Signal setzte heute die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Sie lehnte eine Verfassungsänderung zur generellen Ermöglichung von Bundeswehr-Einsätzen ab. Leutheusser-Schnarrenberger ist auch Vorsitzende der bayerischen FDP. Nach einem ersten Sondierungsgespräch vergangene Woche wollen FDP und CSU am Donnerstag erneut in München miteinander reden.

Führende Altliberale forderten unterdessen ihre Partei auf, die neuen Chancen nach dem Wahldebakel der CSU zu nutzen. So erklärte der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum am Montag gegenüber SPIEGEL ONLINE: „Für die FDP ergäbe sich im Falle einer Koalitionsbeteiligung in Bayern die Möglichkeit, die Verfassungsänderungen so nicht zu akzeptieren und diese Haltung auch im Bundesrat zu verdeutlichen„.

Allerdings gibt es bereits die ersten Liberalen, die ein Einknicken andeuten. Darunter ebenfalls Gerhard Baum:

Zusammen mit dem früheren Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Burkhard Hirsch, nannte er heute in einer Presseerklärung mehrere Bedingungen für eine Zustimmung der FDP. Unter anderem forderten sie, dass die Bundeswehr nur Amtshilfe leisten dürfe, um eine drohende, konkrete Gefahr für Leib und Leben abzuwehren. Der Einsatz dürfe, wie in Artikel 35 vorgesehen, nur nach dem Polizeirecht erfolgen: „Die Tötung Unschuldiger oder der Einsatz von Waffen, die mit großer Sicherheit auch zur Tötung Unschuldiger führen“ blieben demnach unzulässig.

Dagegen äußerte sich der FDP-Bundestagsabgeordnete Max Stadler, ebenfalls aus Bayern, zurückhaltend. Die FDP behalte sich eine kritische Prüfung der Vorschläge der Großen Koalition vor, sagte er SPIEGEL ONLINE. Stadler geht davon aus, dass in einer möglichen Koalitionsvereinbarung in Bayern eine Klausel eingebaut werde, wie bei strittigen Themen im Bundesrat abzustimmen sei. Üblich ist für solche Fälle, dass sich eine Regierung dann der Stimme entält. Er könne aber keine Vorhersage machen, wie Bayern sich verhalten werde, sagte Stadler.

Leute, lasst die Leutheusser-Schnarrenberger nicht schon wieder im Regen stehen! Schon bei der Entscheidung im Jahr 1995 zum Großen Lauschangriff habt Ihr schmählich versagt. Wenn die FDP heute auch noch vor den Militaristen bei SPD und CDU einknickt, dann habt Ihr in Bezug auf die Umsetzung einer liberalen Innenpolitik endgültig jedes Vertrauen verspielt!

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