Anmeldung zur Hausdurchsuchung (Update)

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März 302009
 

Ich muss also ab sofort nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe mit einer Hausdurchsuchung rechnen dürfen. Denn ich verlinke auf eine Seite, von der aus Sie zu Seiten mit Kinderpornografie gelangen können. Wie das geht? Nun, Sie folgen weiteren Links:

Zunächst lesen Sie vielleicht erst einmal den Artikel „LG Karlsruhe: Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste war statthaft„. Wenn Sie ganz viel Lust haben, klicken Sie vielleicht auch noch auf den Text „Landgerichts Karlsruhe vom 23.03.09„, über den Sie ein überaus unsinniges Dokument finden. Dann geht’s aber schon los:

 Veröffentlicht von am 30. März 2009 um 11:33