Jan 112010
 

Wer wissen möchte, wie sich die Mehrwersteuersenkung bei Hotelübernachtungen für einfache Arbeitnehmer auswirkt, darf hier nachlesen:

Hallo Zusammen,

wie Ihr eventuell schon mitbekommen habt, werden ab 2010 Übernachtungen nur noch mit 7% besteuert. Daraus folgt leider, dass
das Frühstück auf den Rechnungen mit 19% Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden muss. Somit kann [Firmenname] die
Frühstückskosten nicht mehr übernehmen.

Wenn Ihr in Zukunft im Hotel frühstückt, müsst Ihr die Kosten hierfür selber tragen.
Die einfachste Variante: Ihr bezahlt es im Hotel direkt getrennt, so dass das Frühstück auf der Übernachtungsrechnung nicht erscheint.
Eine weitere Variante: [Die Verwaltung] behält den Frühstückspreis bei der Auszahlung der Reisekosten ein.

Danke für die gelebte Steuervereinfachung. Ich bin begeistert. Warum wird eigentlich das Dümmste aus den Wahlprogrammen immer zuerst umgesetzt?

 Veröffentlicht von am 11. Januar 2010 um 10:41

  Eine Antwort zu “Mehrwertsteuerschwachsinn bei Hotelübernachtungen”

  1. Es wird nicht wirklich besser: Hallo Zusammen, es gibt noch eine Möglichkeit, wie wir mit der geänderten Situation bzgl. der Hotelaufenthalte umgehen können. [Firmenname] kann das Frühstück bei geschäftlich veranlassten Hotelübernachtungen bezahlen

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