Heute hatte ich die große Ehre, meinen ersten Artikel im neuen Landesblog veröffentlichen zu dürfen. Nachfolgend habe ich ihn aufgeführt. Die Kommentare sind hier im Blog gesperrt, weil sie zum Originalartikel gehören.
Schleswig-Holstein erlebt zurzeit eine Welle des Widerstandes gegen das neue Schulgesetz der schwarz-gelben Koalition. Erkennbar stehen sich dabei eine Allianz der Oppositionsparteien von SPD, Grünen, Linkspartei und SSW und die Regierungskoalition aus CDU und FDP gegenüber. Durch die Proteste sind viele Eltern, Schüler aber auch Lehrer, die nicht in diesen Meinungsblöcken verhaftet sind, inzwischen stark verunsichert – auch solche, die in der letzten Landtagswahl vor allem der FDP (aber auch der CDU) ihre Stimme gegeben haben, weil sie deutliche Änderungen an der Bildungspolitik von Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave erreichen wollten.
Bei aller politischer Aufregung scheint es mir angezeigt, zumindest einmal zu versuchen, die einzelnen Aspekte der Schulpolitik und ihre Auswirkungen in der konkreten Situation vor der Verabschiedung des neuen Schulgesetzes darzulegen. In einem weiteren Teil werde ich dann ausführen, wie der Entwurf des neuen Schulgesetzes versucht, auf diese Situation zu reagieren. Der letzte Teil wird dann eine Bewertung und Einordnung der Situation und der von der Landesregierung angestrebten Maßnahmen.
Reformverdruss:
Die Situation an den Schulen ist zurzeit geprägt von Kollegien und Elternschaften, die der Reformen überdrüssig sind. Gerade Lehrkräfte haben sich in den letzten Jahren daran aufgerieben, immer neue Ideen aus dem Bildungsministerium konzeptionell auf die eigene Schule umzusetzen. Hinzu kommt die Tatsache, dass viele Eltern immer mehr originäre Aufgaben der Familie auf die Schulen verlagern. Weder das Land noch die Schulträger haben aber dafür Sorge getragen, dass diesen neuen Anforderungen an Lehrerinnen und Lehrer beispielsweise durch Schulsozialarbeit, Schulpsychologen oder vergleichbare Maßnahmen Rechnung getragen wird.
Integration und Inklusion:
Gute Ideen wie die Integration – inzwischen eher Inklusion – von Schülern mit Behinderung in den normalen Unterricht wurden nicht durch eine ausreichende Versorgung mit neuen Lehrern unterfüttert. Schlussendlich stehen in den Klassen oftmals wenige zusätzliche Lehrerstunden für die zusätzliche Betreuung der dauerhaften Anwesenheit von Kindern gegenüber, denen die Lehrkräfte im normalen Unterricht kaum gerecht werden konnten. Somit werden für die Kinder mit Behinderung keine neuen Lebenschancen oder Perspektiven geschaffen, die restlichen Schüler in ihrer Entwicklung nachhaltig beeinträchtigt.
Jahrgangsübergreifendes Lernen (JÜL):
JÜL wurde in der Grundschule verpflichtend eingeführt. Dabei wurde den Schulen für die Umsetzung ein großer Freiraum gelassen. Obwohl zu diesem Thema gute Handreichungen aus dem Bildungsministerium vorlagen, fühlen sich zahlreiche Lehrkräfte und Eltern mit diesem Thema allein gelassen und überfordert, zumal auch diese Maßnahme nicht mit zusätzlichen Lehrerstunden in der Umsetzung unterfüttert wurde. An einigen Schulen wird JÜL durch Eltern und Lehrer rundweg abgelehnt.
G8 und G9:
Die Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur an Gymnasien um ein Jahr von neun (G9) auf acht Schuljahre (G8) ist auch in Schleswig-Holstein hochgradig umstritten. Da sie nicht mit einer Entschlackung des Lehrplans einhergeht, muss der Inhalt der bisherigen Schuljahre 5 bis 10 bis zum Ende des 9. Schuljahres erlernt werden. Dazu wird die Zahl der Wochenstunden deutlich heraufgesetzt, sodass oftmals bereits in der Unterstufe Unterricht in die Nachmittagsstunden gelegt werden muss. Da weiterhin die üblichen Hausaufgaben zu erledigen sind, bleibt den Schülern ab der fünften Klasse kaum noch Zeit für Freizeitaktivitäten: Ob Sportverein, Musikausbildung oder einfach Spielen mit Freunden – die Zeit dafür wird über die Maßen knapp. Deshalb haben beispielsweise die Landesschülervertretung der Gymnasien und Gesamtschulen und die Initiative „G9-jetzt!“ die Wiedereinführung von G9 auch an den Gymnasien gefordert.
Profiloberstufe:
Ähnlich umstritten wie G8 ist die Einführung der Profiloberstufe anstelle des bisherigen Kurssystems an den Gymnasien. Ihr Ziel soll unter anderem ein homogeneres Kurssystem sein, in dem unter anderem sichergestellt wird, dass als wichtig angesehene Fächer im Gegensatz zum alten Kurssystem bis zum Abitur fortgeführt werden müssen. Beklagt wird von den Schülern vor allem die Tatsache, dass das Angebot der Profiloberstufe zu inflexibel ist und den besonderen Fähigkeiten und Interessen von Schülern nicht entsprechend gerecht wird.
Kontingentstundentafel:
Durch die Einführung von Kontingentstundentafeln erhalten die Schulen zusätzliche Kompetenzen, die Verteilung von Fachunterrichtsstunden innerhalb eines bestimmten Rahmens zu verteilen. So wird beispielsweise nicht mehr festgelegt, dass in der Mittelstufe in einem Fach je Schuljahr eine bestimmte Anzahl von Wochenstunden zu erteilen sind, sondern lediglich, dass über alle Schuljahre der Mittelstufe eine definierte Zahl von Wochenstunden unterrichtet werden müssen. Es sei allerdings angemerkt, dass die gewünschte Entscheidungskompetenz der Schulen oftmals lediglich dazu verwendet werden kann, einen Mangel an Fachlehrern zu verwalten. Weiterhin werden Schulwechsel der Schüler durch die unterschiedliche Verteilung von Fachunterricht zwischen Schulen desselben Typs innerhalb Schleswig-Holsteins deutlich erschwert.
Mängelfächer:
In bestimmten – als „Mangelfächer“ bezeichneten – Schulfächern besteht in Schleswig-Holstein ein Mangel an verfügbaren Lehrkräften. Deshalb können diese Fächer nicht an allen Schulen im erforderlichen Umfang angeboten werden. Die Landesregierung versucht seit längerem, dieses Problem durch die Einstellung von Quereinsteigern in den Griff zu bekommen. Mangelfächer an Haupt-, Real- und Regionalschulen, den kooperativen Gesamtschulen (Sekundarstufe I) und den Gemeinschaftsschulen sind zur Zeit Physik und Französisch; an den Gymnasien, kooperativen Gesamtschulen (Sekundarstufe II) und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe (auch Sekundarstufe II) sind es Physik, Mathematik (insbesondere in Kombination mit Physik) sowie Latein. In den vergangenen Jahren ist mindestens ein Fall bekannt geworden, in denen Eltern auf eigene Kosten einen Lehrer beschäftigt haben, um den Physikuntericht an der Schule ihrer Kinder sicherzustellen.
Lehrermangel:
Über Jahre hinweg herrscht in Schleswig-Holstein eklatanter Lehrermangel. Dabei wird sowohl Bildungsministerin Erdsiek-Rave als auch ihrem Nachfolger Klug vorgeworfen, diejenigen Schulformen über die Maßen zu benachteiligen, die der eigenen politischen Vorliebe weniger entsprechen. Im Februar 2008 rechnete beispielsweise der bildungspolitische Sprecher der damals in der Opposition befindlichen FDP, Dr. Ekkehard Klug, der Landesregierung hinsichtlich des Lehrermangels vor, dass allein aufgrund der „Rückzahlung“ von Vorgriffsstunden (s.u.) ab dem Schuljahr 2009/10 420 zusätzliche Lehrerstellen benötigt würden.
Hauptschulen:
Seit Jahren hatten vor allem die Hauptschulen mit stetig sinkenden Schülerzahlen zu kämpfen. Ob es an der von der damaligen Opposition unterstellten bewussten Schlechterversorgung mit Lehrkräften lag oder aber die Hauptschule im Wettbewerb mit der Gesamtschule einfach bei den Eltern nicht mehr die nötige Nachfrage erzeugt hat, wird sich im Nachgang nicht mehr feststellen lassen. Fakt ist jedoch, dass ein deutlich praxis- und berufsbezogenerer Unterricht, wie er jetzt für die neuen Gemeinschaftsschulen angedacht ist, dort nicht in ausreichendem Maße stattgefunden hat.
Regional- und Gemeinschaftsschule:
Die so genannte „Große Koalition“ von CDU und SPD setzte seit 2005 eine Schulreform um. Dabei wurden die Formen der bisherigen Haupt- und Realschulen in eine neue Schulform namens Regionalschule zusammengeführt, die bisherige Gesamtschule zur Gemeinschaftsschule weiterentwickelt. Besonders die CDU sah sich dabei großer Kritik ausgesetzt, weil sie noch im Wahlkampf den Erhalt des gegliederten Schulsystems gefordert hatte und das Konzept der Regionalschule erst nach der Landtagswahl in die Öffentlichkeit gelangte. Besonders scharf war die Kritik vom Verband der Realschullehrer (VdR), der die Union noch im Wahlkampf unterstützt hatte. Schließlich versuchte eine Initiative unter Beteiligung des VdR den Erhalt der Realschule mit einem Volksbegehren zu erreichen, scheiterte jedoch am nötigen Quorum von fünf Prozent der Wählerstimmen. Zu diesem Zeitpunkt existierten in ganz Schleswig-Holstein gerade noch sechs Realschulen.
Inhaltlich unterscheiden sich Regionalschule und Gemeinschaftsschule vor allem darin, dass in der Gemeinschaftsschule über die gesamte Schulzeit eines Schülers hinweg alle Schüler gemeinsam unterrichtet werden. In der Regionalschule hingegen wird nach der 6. Klasse in einen Hauptschul- und einen Realschulzweig getrennt. Die Weiterentwicklung der Gesamt- zur Gemeinschaftsschule ist vor allem in der Stärkung des Prinzips der Binnendifferenzierung zu sehen. Das bedeutet, dass die leistungsbezogene Aufteilung der Klassen in einigen Fächern zugunsten des gemeinsamen Unterrichts entfällt. Alle Gemeinschaftsschulen werden offene Ganztagsschulen (freiwillige Teilnahme am Nachmittagsangebot), sofern sie nicht als bisherige Gesamtschulen schon gebundene Ganztagsschulen (verpflichtende Teilnahme am Nachmittagsunterricht) waren. Sofern die neuen Gemeinschaftsschulen bereits über eine Oberstufe verfügen, bleibt diese erhalten. Ist das nicht der Fall, ist geplant, dass die Schüler zum Besuch der Oberstufe entweder auf eine andere Gemeinschaftsschule mit Oberstufe oder auf ein Gymnasium wechseln.
Die Entscheidung, auf welche Weise Haupt- und Realschulen in Gemeinschafts- oder Regionalschulen gewandelt wurden, haben die Schulträger weitestgehend in eigener Verantwortung entschieden – auch wenn die abschließende Genehmigung dem Bildungsministerium vorbehalten blieb. Ein Automatismus existierte dabei für die Umwandlung nicht. Auf Fehmarn ist beispielsweise auch das Gymnasium in einer neuen Gemeinschaftsschule mit Oberstufenteil aufgegangen.
Vorgriffsstunden:
Vorgriffsstunden sind eine Methode, Kosten in die Zukunft zu verlagern, die nicht nur in Schleswig-Holstein angewendet wird. Dabei werden Lehrer faktisch auf die Leistung von Überstunden verpflichtet. Diese Überstunden werden jedoch nicht ausgezahlt, sondern sollen in der Zukunft durch weniger Arbeit „rückvergütet“ werden. Damit werden Finanzierungsprobleme der Gegenwart in die Zukunft verlagert, weil in dieser Zukunft dann Gehälter für Unterrichtsstunden aufgebracht werden müssen, die bereits weit in der Vergangenheit abgeleistet worden sind. Diese Gehaltszahlung steht dann nicht mehr der aktuellen Unterrichtsversorgung zur Verfügung. Seit dem Pflichtstundenerlass von 1999 gelangen diese Vorgriffsstunden zur Anwendung, ab dem Schuljahr 2009/2010 erfolgt die „Rückvergütung“. Damit steigen seit Beginn des genannten Schuljahres die Personalkosten automatisch an – vorausgesetzt es würde dieselbe Anzahl an Unterrichtsstunden bei gleicher Wochenarbeitsleistung der Lehrkräfte und gleicher Vergütung geleistet.
Verlässliche Grundschule:
Seit Einführung der verlässlichen Grundschule ist verbindlich geregelt, dass Kinder der ersten und zweiten Klasse für vier Zeitstunden und die der dritten und vierten Klasse für fünf Zeitstunden unterrichtet werden. Damit soll unter anderem eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie erreicht werden. Da die Schulen große Freiheit bei der Umsetzung besitzen und die verlässlichen Zeiten nicht an jedem Tag zur gleichen Uhrzeit stattfinden müssen, wird dieser gewünschte Effekt allerdings nicht zwingend erreicht werden können. Darüber hinaus kommt es bei verbundenen Grund- und Hauptschulen beziehungsweise Grund- und Regionalschulen zu Problemen, die zeitlich freie Unterrichtsgestaltung an der Grundschule mit den weiterhin im Takt von 45 Minuten rhythmisierten Unterrichtsstunden an der weiterführenden Schule abzugleichen. Dieses ist insbesondere für die Lehrer zwingend, die an beiden Schulformen unterrichten. Einige Schulen beklagen weiterhin, dass für die erhöhten zeitlichen Aufwände bei der Umsetzung der der verlässlichen Grundschule die gewährten Lehrerstunden nicht auskömmlich sind.
Finanzierung freier Schulen:
Bis zum Jahr 2008 wurden alle freien – also nichtstaatlichen – Schulen in Höhe von 85 Prozent der Kosten einer staatlichen Schule bezuschusst. Seit diesem Datum wurden die Zuschüsse für die (freien) Schulen der dänischen Minderheit auf 100 Prozent der Kosten staatlicher Schulen angehoben. Als „Ausgleich“ wurde die Bezuschussung der deutschen freien Schulen auf 80 Prozent der Bemessungsgrundlage reduziert. Es ist zu berücksichtigen, dass die Bauten aller freien Schulen im Gegensatz zu denen der staatlichen Schulen nur anteilig bezuschusst werden, während die staatlichen Schulen komplett aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Insofern ist es kaum verwunderlich, dass der Anteil an freien Schulen in Schleswig-Holstein bundesweit der niedrigste ist, ein Zustand, den beispielsweise die grüne Landtagsfraktion ausdrücklich beklagt.
Örtlich zuständige Schulen:
Das Prinzip der örtliche zuständigen Schule besagt, dass es im Bereich eines jeden Schulträgers mindestens eine Schule geben muss, welche die Schüler der verschiedenen Schulartempfehlungen aufnehmen muss. Diese Schule kann die Aufnahme eines Schülers nicht mit dem Hinweis auf die eigene Auslastung verweigern, sofern es keine andere örtlich zuständige Schule mit entsprechender Kapazität gibt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass alle Schüler im Einzugsbereich eines Schulträgers einen ihrer Empfehlung entsprechenden Schulplatz erhalten. Örtlich zuständige Schulen sind Regionalschulen und Gymnasien. Gemeinschaftsschulen sind keine örtlich zuständigen Schulen. Sie sind also nicht verpflichtet, mehr Schüler aufzunehmen, als ihre vorgegebene Kapazität hergibt. Dennoch haben in der Vergangenheit Schulräte massiv auf Schulleitungen eingewirkt, auch an diesen Schulen mehr Schüler aufzunehmen.
Schulbauförderung:
Das Land hat seine Förderung von Schulbauten eingestellt. Damit müssen die Schulträger alle neuen Bauprojekte und Renovierungen aus eigener Kraft stemmen. Diese Situation ist insbesondere deshalb für die Schulträger unbefriedigend, weil durch die Umwandlung von Haupt- und Realschulen in Gemeinschaftsschulen diese automatisch offene Ganztagsschulen werden. Für diese Schulen sind folglich Mensen zur Mittagsverpflegung zu errichten. Durch die verstärkte Binnendifferenzierung ergeben sich neue Unterrichtsformen, die oftmals ein neues Raumprogramm an den entsprechenden Schulen erfordern. Damit ist eine Situation entstanden, in der das Land über Änderungen im Schulgesetz bauliche Maßnahmen der Schulträger induziert und sich gleichzeitig aus der entsprechenden Finanzierung zurückzieht. Es darf bezweifelt werden, ob hier noch das Konnexitätsprinzip gewahrt ist.
Schulsozialarbeit:
Die soziale Situation an den Schulen ist im Laufe der letzten Jahre und Jahrzehnte zunehmend komplexer und komplizierter geworden. Lehrer werden zunehmend mit Aufgaben und Problemen konfrontiert, auf die sie durch ihre Ausbildung nicht ausreichend vorbereitet sind und die auch die personelle Ausstattung der Schulen überfordert. Immer mehr Gemeinden reagieren inzwischen auf diese Situation durch die Installation von Schulsozialarbeitern. Die Landesregierung vertritt dabei die Meinung, dass Schulsozialarbeit nicht zu dem Teil der Aufgaben gehöre, der aus Landesmitteln zu finanzieren ist. Die Landkreise beteiligen sich in der Regel ebenfalls nicht an der Finanzierung der Schulsozialarbeit. Somit bleiben die Schulträger allein auf den Kosten sitzen, obwohl selbst der Landesrechnungshof eine paritätische Finanzierung von Land, Kreis und Schulträger für geboten hält und das auch öffentlich erklärt hat.
Schullastenausgleich:
Werden Schüler von außerhalb des Bereichs der Schulträgers beschult, so wird dieses durch eine Pauschale von der Heimatgemeinde des Schülers vergütet. Diese Pauschale wird unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen des Schulträgers berechnet. Besondere bauliche Aufwendung oder Leistungen wie Schulsozialarbeit bleiben dabei unberücksichtigt. Alle diese Kosten müssen die Einwohner im Einzugsbereich des Schulträgers begleichen. Ein fairer Kostenausgleich auf Basis der tatsächlich anfallenden Aufwendungen findet nicht statt.
Links:
- Pressemitteilung der Landesschülervertretung der Gymnasien und Gesamtschulen und der Initiative „G9-jetzt!“ zur Wiedereinführung von G9 an allen Schulen
- Wikipedia: Die Profiloberstufe in Schleswig-Holstein
- Bildungsserver Schleswig-Holstein: Quer- oder Seiteneinstieg in den Lehrerberuf
- Änderungen des Pflichtstundenerlasses:
- Pressemitteilung von Dr. Ekkehard Klug (unter anderem) zum Lehrermangel aus 02/2008
- Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen zum Schulgesetz 2006
- Pressemitteilung von Monika Heinold zur Lage der freien Schulen aus 12/2007
- Pressemitteilung des Landesrechnungshofes zum Schulbericht 2009<
- Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz, Sechster Teil, Schullastenausgleich und Schülerbeförderung
Der 2. Teil dieses Artikels wird sich mit dem Entwurf des Schulgesetzes der schwarz-gelben Koalition befassen, im 3. Teil werde ich dann eine Bewertung und Einordnung versuchen.
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