Vor einigen Tagen habe ich den dritten Teil des Artikels zum Schulgesetz im Landesblog veröffentlicht. Nachfolgend habe ich ihn aufgeführt. Die Kommentare sind hier im Blog gesperrt, weil sie zum Originalartikel gehören.
Nachdem ich im ersten Teil dieser Serie zunächst die Ausgangssituation an den Schulen beschrieben habe, stellte Teil 2 dar, wie das Bildungsministerium auf diese Situation zu reagieren gedenkt. Dargelegt habe ich auch, welche Aspekte der Debatte nicht über das Schulgesetz geregelt werden. In diesem dritten und letzten Serienteil versuche ich nun eine Bewertung des vorliegenden Entwurfs und weiterer Maßnahmen der Landesregierung sowie der Reaktionen ihres politischen Mitbewerbs. Den Bereich der Förderung nichtstaatlicher Schulen habe ich das zwischenzeitlich bereits in einem gesonderten Artikel abgehandelt.
Die Bewertung der geplanten Änderung des Schulgesetzes wird selbstverständlich wesentlich vom Blickwinkel auf die Bildung bestimmt. Liegt der Schwerpunkt auf möglichst hohen eigenen Entscheidungskompetenzen der Schulen vor Ort, so wird die Bewertung eine andere sein, als wenn im Mittelpunkt eine einheitliche Regelung für sämtliche Schulen im Land steht. Schwierig ist die gesamte Debatte deshalb, weil sie im hohen Maße ideologisiert ist, Zwischentöne fast gar nicht zulässt und ein Eingehen auf Argumente der jeweiligen Gegenseite einigermaßen unüblich zu sein scheint. Es scheint nur noch um gut und böse, um richtig und falsch zu gehen – Kompromisse scheinen fast ausgeschlossen.
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