Wer sich schon immer gefragt hat, wie fast 30 Prozent Enthaltung der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bei der Abstimmung über die Einführung von Netzsperren zu Stande gekommen sind, kann hier das merkbefreite Gestammel einer komplett kenntnisbefreiten grünen GutmenschIn bewundern:
Heute fand im Bundestag die namentliche Abstimmung zum TOP Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen statt. Hierbei ging es um einen verfassungsrechtlichen Dammbruch: Zum ersten Mal hat sich eine Mehrheit von CDU, CSU und SPD dafür entschieden, rechtsstaatliche Prinzipien für die Verfolgung einer bestimmten Art von Kriminalität außer Kraft zu setzen. Deswegen soll hier kurz aufgeführt werden, welche Abgeordneten aus Schleswig-Holstein keine Probleme damit haben, die im Grundgesetz geregelte Gewaltenteilung außer Kraft zu setzen und damit den Einstieg in eine neue Gesellschaftsform zu probieren.
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Anmeldung zur Hausdurchsuchung (Update)
Ich muss also ab sofort nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe mit einer Hausdurchsuchung rechnen dürfen. Denn ich verlinke auf eine Seite, von der aus Sie zu Seiten mit Kinderpornografie gelangen können. Wie das geht? Nun, Sie folgen weiteren Links:
Zunächst lesen Sie vielleicht erst einmal den Artikel „LG Karlsruhe: Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste war statthaft„. Wenn Sie ganz viel Lust haben, klicken Sie vielleicht auch noch auf den Text „Landgerichts Karlsruhe vom 23.03.09„, über den Sie ein überaus unsinniges Dokument finden. Dann geht’s aber schon los:
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Kinderpornografie: Alibimaßnahmen sollen Strafverfolgung ersetzen
In äußerst leyenhafter Art sollen nun Kinder vor sexuellem Missbrauch geschützt werden. Die Familienministerin möchte vor der Bundestagswahl noch schnell Aktivität demonstrieren und verrennt sich in ein technisch und rechtlich problematisches Monstrum namens Internetsperre, dass zudem keinen einzigen Missbrauchsfall verhindern wird. Dabei erweist sich Frau von der Leyen als derart beratungsresistent, dass sie fast schon wie der verhärmte und verkniffene Innenminister wirkt.
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Gegen den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss (SPD) wird wegen des Besitzes von Kinderpornografie ermittelt. Er hat deshalb alle Ämter mit Ausnahme des Bundestagsmandats niedergelegt. Ich finde es immer noch schwer, den gesamten Vorgang zu beurteilen und einzuordnen. Besondere Sorge bereitet mir, dass Herr Tauss bisher als Kritiker des Überwachungswahns des Bundesinnenministers stark im Fokus stand und somit die Causa Tauss dem berechtigten Anliegen des Schutzes unseres Rechtsstaats schweren Schaden zufügen kann.
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