Die CDU macht ja zur Zeit ordentlich Wind, damit bezüglich der Vorratsdatenspeicherung schnell eine neue Regelung gefunden wird. Mir stellt sich die Frage, was eigentlich der Koalitionsvertrag dazu aussagt. Das ist nicht viel:
Vorratsdatenspeicherung
Wir werden den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung aussetzen und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränken.